Stichpunktliste für Stellungnahme

Im Folgenden finden Sie als Formulierungshilfe eine Liste möglicher Argumente, mit denen Sie Ihre Stellungnahme zum 3. Entwurf des Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ ausstatten können. Die Stellungnahme sollte an folgende Adresse geschickt werden:

Regionale Planungsgemeinschaft Oderland Spree
Regionale Planungsstelle
Berliner Straße 30
15848 Beeskow

 

 

  1. Ich lege gegen den Plan Widerspruch ein, weil Carzig damit um mehr als 180 Grad umschlossen wird und sich die Belastungen damit mehr als verdoppeln. Die Belastungen bestehen in der optischen Bedrängung,  durch Schlagschatten, Lichtemission in der Nacht , durch sich aufaddierende Windgeräusche und Infraschall.
  2. Ich lege gegen den Plan Widerspruch ein, weil die Anlage WEG 10 westlich von Carzig liegen soll und die Geräuschbelastung aus Hauptwindrichtung West damit unverhältnismäßig oft eintreten würde.
  3. Ich lege gegen den Plan Widerspruch ein, weil Carzig und seine BewohnerInnen bereits jetzt vielfältigen Belastungen durch
  • die bestehenden WEG10 und 19 ,
  • eine Bahnstrecke, von der Carzig nicht profitiert, weil es keinen Haltepunkt gibt, und
  • die B 196 mit störenden Geräuschen ausgesetzt sind. Ich verlange, dass die Vorbelastungen gewürdigt werden.
  1. Ich lege gegen den Plan Widerspruch ein, weil im Umweltbericht Aussagen bspw. über schutzbedürftige Arten wie Kraniche, Reiher, Milane, Uhus, Weihen, Weißstörche aber auch Fledermäuse, Käfer usw. in unserer Region fehlen. Dort, wo Aussagen zu diesen Vorkommen gemacht wurden, sind sie offensichtlich unvollständig, denn in der Umgebung von Carzig leben und brüten diese Tiere, ohne dass sie Erwähnung finden.
  2. Ich lege gegen den Plan Widerspruch ein, weil ich die Umsetzung des integrierten Verkehrskonzeptes der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland- Spree für richtig und notwendig erachte. Der Standort WEG 10 würde die Umsetzung der Planung von 2008 verunmöglichen. Eine neue Planung müsste den Trassenverlauf in Richtung Norden und damit näher an Carzig verlegen. Der Ort  wäre weiteren Belastungen durch Verkehrslärm und Luftverschmutzung ausgesetzt.
  3. Ich lege gegen den Plan Widerspruch ein wegen der schweren und raumbedeutsamen Überformung der Landschaft. Deshalb wende ich mich gegen den weiteren Ausbau der WEG und das sog. Repowering in allen WEG 1 – 63 innerhalb der von der Planung umfassten Gebiete.
  4. Ich lege gegen den Plan Widerspruch ein, weil die WEA die Landschaft verunstalten. In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist grundsätzlich geklärt, dass eine Verunstaltung im Sinne von §35 III S.1 Nr.5 BauGB voraussetzt, dass das Vorhaben dem Orts- und Landschaftsbild in ästhetischer Hinsicht grob unangemessen ist und auch von einem für ästhetische Eindrücke offenen Betrachter als belastend empfunden wird. Dieser Grundsatz gilt auch für WEAs. Ihre Zulässigkeit steht deshalb unter dem Vorbehalt, dass die jeweilige Anlage das Orts- und Landschaftsbild im Einzelfall verunstaltet. In welcher Entfernung eine WEA nicht mehr verunstaltend wirken kann, lässt sich nicht abstrakt festlegen. Die Tatsache der rotierenden Bewegung als Blickfang ist dabei zusätzlich zu beachten. So urteilte 2001 das Bundesverwaltungsgericht (Az.: 15.10.2001-4B69/01) für eine WEA mit 60,50m Nabenhöhe. Es dürfte offensichtlich sein, dass dies erst recht für über 200 Meter hohe WEAs gilt. Das Planungsmaterial ist damit zurückzuweisen.
  5. Bereits einmal wurde bei Errichtung von zwei Windanlagen das gemeindliche Einverständnis Carzigs „von Amts wegen ersetzt“. Damit wurden unsere gewählten Gemeinde- Vertretungen entmündigt und die Interessen der Menschen in der Gemeinde hintan gestellt. Mit diesem Eingriff und den daraus resultierenden Belastungen dürfen jetzt nicht weitere Zumutungen legitimiert werden.
  6. Ich lege gegen den Plan Widerspruch ein, weil er und sein Umweltbericht keine Güterabwägung vorgenommen haben zwischen dem Bau von Windrädern und dem Schaden, den die hier lebenden Menschen an ihrem persönlichen Besitz hinnehmen sollen. Für mich ist meine Immobilie und das Grundstück wesentlicher Teil der Altersvorsorge. Meine soziale Situation wird durch die Industrialisierung und Banalisierung der Landschaft verschlechtert.
  7. Ich lege gegen den Plan Widerspruch ein, weil ich seit kurzem Kenntnis habe von einer Studie aus 2014. „Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall- Entwicklung von Untersuchungsdesigns für die Ermittlung der Auswirkungen von Infraschall auf den Menschen durch unterschiedliche Quellen von Univ.-Prof. Dr.-Ing. Detlef Krahé, Bergische Universität Wuppertal, Dirk Schreckenberg ZEUS GmbH, Hagen Fabian Ebner, Christian Eulitz, Ulrich Möhler Möhler + Partner Ingenieure AG im Auftrag. des BUNDESMINISTERIUMS FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT, 2014
    Sie befasst sich mit den Auswirkungen von niedrigfrequentem Schall/ Infraschall wie er z.B. bei Windkraftanlagen auftritt. Ich erkläre hiermit, dass ich den Bedingungen, die mir als von den WEGs 10 und 19 unmittelbar betroffener Anwohnerin mit dem Teilplan 3 zugemutet werden sollen, nicht einverstanden bin. Ich verlange, dass zur Erhebung der zu erwartenden Belastungen moderne wissenschaftlich fundierte Verfahren herangezogen werden.
    Prof. Krahe kann Beeinträchtigungen der Gesundheit nicht ausschließen.  Wieso kann es dann die Regionale Planungsgemeinschaft, obwohl ihre Sicherheitsabstände zu WEAs deutlich geringer sind als in den Untersuchungen in der o.g. Studie?
  8. Ich lege gegen den Plan Widerspruch ein, weil er solche wissenschaftlichen Erkenntnisse außer Acht gelassen hat.
  9. Ich lege gegen den Plan Widerspruch ein, weil die Risiken, die sich mit Infraschall verbinden, wider besseren Wissens verharmlost werden. Mit meinem grundgesetzlich verankerten Schutzgut Gesundheit wird hier durch den Planungsgeber grob fahrlässig umgegangen, wenn er allerorten in seinem Umweltbericht behauptet, dass keine wesentlichen Beeinträchtigungen zu erwarten wären.
  10. Ich lege gegen den Plan Widerspruch ein, weil die Privilegierung der Windenergie keine Privilegierung gegenüber meiner Gesundheit und die meiner Kinder sein kann.
  11. Ich lege gegen den Plan Widerspruch ein, weil zur Messung von Belastungen durch Lärmimmissionen die völlig veraltetet TA-Lärm aus 1989 herangezogen wurde. Sie wurde entwickelt, um Punktschallquellen in 30m Höhe zu messen und hinkt den heutigen technischen Ausstattungen von Windkraftanlagen ( WEA) komplett hinterher.
  12. Ich lege Widerspruch gegen den Plan ein, weil die Restriktionskriterien jeder wissenschaftlichen und fundierten Folgeabwägung entbehren. Es sind vielmehr politische, von Laien abgenickte Kriterien. Sie unterlaufen den Schutz von Mensch und Natur, weil sie den politischen Vorgaben der Landesregierung mehr Rechnung tragen als den Schutzgütern in unserer Region.
  13. Ich lege Widerspruch gegen den Plan ein, denn die Restriktionskriterien sind untergesetzliche Formulierungen, die selbst bei Einhaltung weder die Umwelt noch die menschliche Gesundheit schützen  können.
  14. Ich lege gegen den Plan Widerspruch ein, weil die Aussagen zu Schutzgütern der Flora und Fauna unvollständig sind. Der Bericht kann schlecht behaupten, dass es keine Beeinträchtigungen für geschützte Arten gibt, wenn er die Arten in der Region schlicht nicht vollständig erhoben hat. Ob und wie überhaupt Erhebungen und Langzeitbeobachtungen vorgenommen wurden, lässt der Bericht offen.
  15. Ich lege Widerspruch gegen den Plan ein, weil alle Ziele zum Schutz von Natur und Umwelt sowie von Kultur- und Sachgütern nicht anthropozentrisch (d.h. im Sinne des Menschen) darauf ausgerichtet sind, eine lebenswerte Umwelt, auch für nachfolgende Generationen, zu erhalten. (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II – Nr. 24 vom 2. Juni 2015 62). Die Planungsunterlagen jedoch lassen die Ausrichtung auf das Wohl der Menschen in jeder Hinsicht vermissen.
  16. Ich lege Widerspruch gegen den Plan ein, weil die zugemuteten Dezibel nicht für Carzig als reinen Wohnort vorgesehen sind. Die WHO hält 25 dB für die Höchstgrenze für einen gesunden Schlaf, in unserer Region sind maskierende Geräusche nicht vorhanden, deshalb darf hier die Belastung in der Nacht höchsten s 30 dB betragen.
  17. Ich lege gegen den Plan Widerspruch ein, weil Carzig der Windenergie schon jetzt „in substanzieller Weise Raum“ gibt. Die 2 %- Klausel, die von der Landespolitik von den Regionalen Planungsgemeinschaften abgepresst werden soll, ist hier längst erfüllt.
  18. Ich lege gegen den Plan Widerspruch ein, weil er im WEG 19 ein Landschaftsschutzgebiet tangiert. Auch wenn der Landrat MOL in seiner Allgemeinverfügung den Schutzstatus als nichtig bezeichnet, gibt es nach wie vor eine Schutzwürdigkeit der Gebiete. Das ist von Seiten des Landkreises auch bestätigt ( Herr Stackat in der Sitzung des Ausschuss für Landwirtschaft und Umwelt MOL vom 30.5.2017). Deshalb laufen Widerspruchsverfahren gegen die Allgemeinverfügung des Landrates. Das Ergebnis steht noch aus, deshalb kann die Planung hier nicht versuchen Tatsachen zu schaffen. Plausiblerweise bilden die Kartierungen des Landesamtes für Umweltschutz Brandenburg den alten Schutzstatus bis heute ab.  § 26 Abs. formuliert „In einem Landschaftsschutzgebiet sind unter besonderer Beachtung des § 5 Absatz 1 und nach Maßgabe näherer Bestimmungen alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.“ Man kann bei WEAs getrost von der Veränderung des Charakters eines Gebietes sprechen.
  19. Ich lege gegen den Plan Widerspruch ein, weil die Oberflächengewässer Aalkasten und Hohenjesaer See in ihrer Funktion als Erholungsort zerstört werden durch weiteren Ausbau und Repowering in WEG 10 und 19. Die Höhe der Anlagen, die in den nächsten Jahren erbaut werden bewegen sich zwischen 160 und 300 Metern. Damit ist eine Sichtweite der Riesen bis 25 km ins Land nicht unwahrscheinlich. Und es ist leicht einsehbar, dass diese Folgen nicht wie es der Umweltbericht behauptet, vermeid- oder auch nur minimierbar sind durch nachfolgende kleinräumliche Planungsprozesse. Bitte stellen Sie beispielhaft dar, wie das in einer derart unreliefierten Landschaft aussehen könnte.
  20. Ich lege gegen den Plan Widerspruch ein, weil er gegen den Erlass des MUGV vom 01.01.2011 verstößt: „Das Landschaftsbild ist in Abhängigkeit seiner Wertigkeit auch in seiner Funktion für die landschaftsbezogene Erholung im Umkreis von 5-10km zu beschreiben. Wichtige Sichtbeziehungen sind darzustellen und mit Fotos unter Angabe des Standortes und der Blickrichtung zu dokumentieren. Die diesbezügliche Dokumentation fehlt im Umweltbericht. Es steht zu vermuten, dass die Belange des Erholungswertes der Landschaft versäumt wurden auszuleuchten, denn Aalkasten und Hohenjesaer See sind für die Bevölkerung von unschätzbarem Erholungswert.
  21. „Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung sollen daher die Überbauung, Versiegelung und Zerschneidung des Freiraumes sowie die Inanspruchnahme insbesondere der nicht erneuerbaren natürlichen Ressourcen so gering wie möglich gehalten werden.“ (Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) 2015). Der 3. Entwurf zum Regionalplan gibt demgegenüber einen Blanko- Scheck an die Investoren aus. Die Höhe der Anlagen ist nicht begrenzt. Deshalb lege ich Widerspruch gegen den Plan ein.
  22. Ich lege gegen den Plan Widerspruch ein, weil in einer derart unreliefierten Landschaft wie unserer die WEA zur Verschandelung führen MÜSSEN.
  23. Ich lege gegen den Plan Widerspruch ein, weil zu allen Schutzgütern völlig unkritisch in der einen oder anderen Art behauptet wird: „Im nachfolgenden Genehmigungsverfahren sind dann auf Grundlage einer detaillierten Eingriffs -Ausgleichsplanung neben weiteren Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung auch Maßnahmen zum Ausgleich eventuell verbleibender Umweltauswirkungen festzulegen.“ Gern wird auch formuliert: „Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele: keine“. Hier wird deutlich, dass dies weniger Ergebnis einer objektiven Erhebung und Feststellung, sondern vielmehr einer in Richtung Gewünschtheit gewichteten Tatsachenverdrängung ist. Der ganze Bericht atmet diese Haltung und rollte einen derartig eingetrübten „Klangteppich“ aus, indem aktuelle wissenschaftliche Ergebnisse außer Acht gelassen (Machbarkeitsstudie im Auftrag des Umweltbundesamtes, Prof. Krahe) andere unvollständig wiedergegeben und wieder andere- trotz abgelaufener Haltbarkeitsdauer (wie z.B. die TA- Lärm) zitiert werden.
  24. Die Biodiversität im Planungsraum allgemein, im Landkreis MOL im Besonderen wurde viel zu wenig erhoben. Jedenfalls fehlen im Umweltplan Aussagen über die Erhebungen. Aus diesem Grunde widerspreche ich der Ausweisung der WEGs 1-63 in der gesamten Planungsregion.
  25. Ich lege gegen den Plan Widerspruch ein, weil er die ausgedehnten Komplexe kontinentaler Trockenrasen im NSG Oderberge Mallnow, sie gehören zu den „Hotspots“ der Biodiversität in Brandenburg und haben gleichzeitig eine hohe Verbundfunktion in der sie umgebenden intensiv genutzten Landschaft, zerstört.
  26. Ich lege gegen den Plan Widerspruch ein, weil der Umweltbericht keine Aussagen über die temporären und bleibenden Belastungen, die sich allein mit der Einrichtung der Baustellen verbinden, macht. Befunde sind entweder nicht erhoben, oder werden nicht veröffentlicht, die Versiegelung der Flächen, die Zuwegung und die Fällung von Bäumen werden jedenfalls nicht erwähnt.
  27. Ich lege gegen den Plan Widerspruch ein, weil der Planungsgeber fälschlicherweise behauptet „Durch entsprechende Standortsteuerung … können aus heutiger Sicht problematische Standorte (z.B. bei zu geringen Abständen älterer WEA zur Wohnbebauung) zurückgebaut und innerhalb eines der im Regionalplan neu ausgewiesenen Windeignungsgebietes ein Repowering sichergestellt werden.“ Siehe Sachlicher Teilplan Windenergienutzung Seite 36. Demgegenüber wird für WEG 10 formuliert: „Unterschreitung 1000 m nur bei Vorbelastung bestehender Windpark“. Es wird also gerade nicht darauf abgezielt, dass die Abstände jetzt vergrößert werden und ein Ausgleich  durch Repowering an anderer Stelle erfolgt. Im Gegenteil. Die heute viel höheren WEA werden nach wie vor in viel zu kurzem Abstand zu Wohnbebauung geplant. Das ist auch nicht- wie behauptet- durch kommunale Bauleitplanung zu heilen. Nötig ist durch den Planungsgeber eine Höhenbegrenzung, die Rücksicht auf die Einbettung in die Landschaft nimmt, statt sie zu überprägen.
  28. Schon im Verkehrskonzept 1 aus 2007 wird im Leitbild davon gesprochen, die Einbindung der Region Oderland-Spree in das europäische Verkehrsnetz zu sichern. Das bedeute den „Ausbau und Verknüpfung der Oder-Lausitz-Straße mit dem europäischen Verkehrsnetz in Nord-Süd-Richtung.“ Laut Integriertem Verkehrskonzept 2 wurde der Ausbau der Oder Lausitz- Trasse privilegiert. Die Verläufe in den Karten weisen die Lage westlich von Carzig aus, Planungsräume, die jetzt für das WEG 10 aufgerufen werden. Die Region ist damit überplant. Dies ist ein weiterer Grund für die Ablehnung gegenüber der Planung.
  29. Ich lege gegen den Plan Widerspruch ein, weil für die Ausweisung weiterer Windeignungsgebiete besteht keine gesetzliche Notwendigkeit nach §35 BauGB besteht.
  30. Ich lege gegen den Plan Widerspruch ein, weil es im Umweltbericht zu nicht nachvollziehbaren, ja sogar verwirrenden Aussagen kommt wie „Erhebliche Beeinträchtigungen sind durch die Festlegung des WEG nicht vollständig ausgeschlossen werden, können voraussichtlich aber bei der konkreten Anlagenplanung vermieden oder kompensiert werden.“ Bitte erläutern Sie den Inhalt dieses Satzes. Bitte stellen Sie exemplarisch dar, wie erhebliche Beeinträchtigungen, die von Anlagen in der Höhe, wie sie derzeit gebaut werden, ausgehen, vermieden oder kompensiert werden können.
  31. Derzeit liegen keinerlei Untersuchungen zur Wirtschaftlichkeit der festgesetzten Windeignungsgebiete und aller in Betrieb befindlichen Windkraftanlagen der Region vor. Dies ist ein weiterer Grund für meine Ablehnung gegenüber der Planung.
  32. Ich lege gegen den Plan Widerspruch ein, weil ich nicht bereit bin die Strompreise zu zahlen, die deshalb so hoch sind, weil hier der Ausbaustand so hoch und die deutschlandweite Umlagefinanzierung dieser Ausbaukosten nicht vollzogen wird.
  33. Ich protestiere energisch gegen die Pläne, die Vorbelastungen für die BewohnerInnen durch Bestandsanlagen zu negieren. Siehe Umweltbericht Seite 113. Der Bericht spricht selbst von einander aufaddierenden Belastungen.Die Regionale Planungsgemeinschaft Oderland- Spree hat – anders als die RPG Lausitz- Spreewald-     die Restriktionskriterien
  • Geplante WEA
  • Genehmigte WEA
  • Realisierte WEAnicht aufgestellt. Deshalb kommt es in ganz MOL jetzt zur Konzentration von WEA und im Bereich WEG 10 und WEG 19  zur Einkreisung der Ortslage Carzig. Damit verletzt die Planung den Vorsorgegrundsatz und der regionalen Verteilung gröblich.
  1. Ich lege gegen den Plan Wiederspruch ein, weil das WEG 10 westlich von Carzig liegt und damit den EinwohnerInnen in 60% der Zeit der Westwind und damit der erhebliche Geräuschpegel der Rotoren zugemutet wird. „Der Zuschlag für Impulshaltigkeit trägt dem Umstand Rechnung, dass in ihrer Lautstärke kurzzeitig stark zu- und wieder abnehmende Geräusche als deutlich störender empfunden werden als Geräusche mit weitgehend gleichbleibender Lautstärke“ Zitat BVerwG v 29.8.2007 – 4 C 2/07. Dies gilt auch je mehr Anlagen auf dem Gebiet stehen und wird stärker mit zunehmender Höhe der WEA.
  2. Ich widerspreche hiermit den Plänen zu Neubau und Repowering WEG10 und WEG 19 und verlange die Ansetzung von Schutzkriterien, die den technischen Entwicklungen entsprechen. Außerdem fordere ich die Vermeidung von Umfassungen im Radius von 180 Grad auf 5 km Distanz.

Ich betone, dass ich mich in erheblichem Masse durch die Errichtung weiterer WEAs belästigt fühle.

 

Hier noch einige Vorlagen von Matthias Nagler (bitte persönlich anpassen!)

170602 Unterschriftsliste Einwendungen 3. Entwurf TRP allgemein
Regionale Planungsgemeinschaft Oderland – Widerspruch jk
Regionale Planungsgemeinschaft Oderland – Widerspruch kurz mn
Regionale Planungsgemeinschaft Oderland – Widerspruch mn

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