Es ist ein Jammer, was der Herr Minister für Wirtschaft und Energie hier raushauen lässt. Auf unsere Befürchtungen und unsere legitimen Interessen wurde gar nicht eingegangen. Stattdessen Auszüge wie aus einem Parteitagsbeschluß. Dabei hätte ein Blick ins Netz genügt, um zu erkennen, welche Belastungen sich schon jetzt für uns Carziger mit der Windenergie verbinden. Und der letzte Satz lässt ahnen, wie ahnungslos uns geantwortet wurde.
Nein, er hat es nicht verstanden. Wer möchte, hier die Antwort auf unser Schreiben mit den Forderungen der Bürger.
Sehr geehrter Herr Hellert,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 08.06.2017 an Herrn Minister Gerber. Herr Minister Gerber hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Ihren Unmut über die hohen Strompreise im Land Brandenburg kann ich nachvollziehen. Die Landesregierung Brandenburg setzt sich schon seit Jahren u.a. im Bundesrat dafür ein, dass die Kosten der Energiewende bundesweit fair verteilt werden. Sie können gewiss sein, dass wir in diesem Punkt auch nicht nachlassen werden.
Zu Ihren Anmerkungen bezüglich des weiteren Baus von Windenergieanlagen (WEA): Die Landesregierung begrüßt die im vergangenen Jahr verabschiedete Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die für mehr Steuerung beim Ausbau der Windkraft sorgt. Einen Ausbaustopp, wie Sie ihn erwähnen, lehnen wir jedoch ausdrücklich ab.
Die Landesregierung bekennt sich zur Energiewende und zum weiteren Ausbau der Erneuerbaren. In unserer aktuellen Energiestrategie 2030 haben wir u.a. beschlossen, bis zum Jahr 2030 durch die Windenergie jährlich rund 22.777 GWh Strom zu erzeugen. Damit verbunden ist die Errichtung von WEA mit einer installierten Gesamtleistung von rund 10.500 MW, wofür ca. 2 % der Landesfläche notwendig sind.
Die Bündelung dieser Landesfläche in Windeignungsgebieten führt dazu, dass im Umkehrschluss 98 % der brandenburgischen Landesfläche frei von WEA sind. Ich denke, dass damit das von Ihnen eingeforderte Augenmaß erfüllt wird.
Entsprechend der baugesetzlichen Regelungen des Bundes ist der Ausbau der Windenergie im Außenbereich privilegiert. Somit können Windenergieanlagen zunächst überall dort errichtet werden, wo die naturschutz- und artenschutzrechtlichen Vorgaben erfüllt, die gesetzlich festgelegten Lärm-Grenzwerte eingehalten werden und wo keine weiteren öffentlichen Belange entgegenstehen.
Um eine „Zersiedelung“ der Landschaft zu verhindern, wird die Errichtung von WEA in Brandenburg seit über 15 Jahren auf Windeignungsgebiete konzentriert. Diese Steuerung erfolgt bekanntermaßen über die Regionalplanung der fünf Regionalen Planungsgemeinschaften.
Landespolitische Vorgaben, wie der Ausbau der Windenergie, können naturgemäß nur in diesen Regionen umgesetzt werden. Zu Recht fordern Sie eine „Ausgewogenheit in der Abwägung von unterschiedlichen Interessen und Schutzgütern“. Die Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree hat genau dies bei der Erarbeitung des Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ berücksichtigt. Die Kriterienkataloge wurden mehrmals überarbeitet und vom ersten bis zum jetzt aktuellen dritten Entwurf wurde die Flächenkulisse für Windenergienutzung sukzessive auf nunmehr 1,62 % der Regionsfläche reduziert. An dieser Stelle möchte ich auch darauf hinweisen, dass andere Planungsregionen in Brandenburg das o.a. 2 % Ziel in ihrer Region erreicht oder gar übertroffen haben.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Möller
Prof. Dr.-Ing. Jochen Möller
Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg
Referatsleiter Erneuerbare Energieerzeugung
Heinrich-Mann-Allee 107 | 14473 Potsdam