In diesem Sommer ist es zur Fällung eines Greifvogel- Horst- Baumes zwischen Schneeberg und Merz gekommen.
Diese Tatsache ist von besonderer Brisanz, da sich es um einen Horst in unmittelbarer Nähe des geplanten Windeignungsbiet 50 und 61 handelt.
Die Bürgerinitiative Mixdorf hat im laufenden Planungsverfahren der Windeignungsgebiete sämtlich Horste genauestens dokumentiert und jeden Standort den Behörden gemeldet.
Daraufhin konnte die Naturschutzbehörde nach Prüfung der Sach- und Rechtslage sehr schnell bestätigen, dass hier ein Straftatverdacht vorliegt.
Daraus folgte die Verpflichtung der Behörde, dies zur abschließenden Prüfung an die Staatsanwaltschaft abzugeben. Dies ist mit Schreiben vom 01.09.2017 erfolgt.
Durch die Vogelschutzwarte wurde der Besatz des Horstes mit Jungvögeln bestätigt.
Ob diese sich zum Zeitpunkt der Fällung noch auf dem Horst befanden ist unbekannt. Von den Jungvögeln und deren Nest waren nach der Fällung des Baumes keine Spuren mehr auffindbar.
Auf Rücksicht auf das laufende Verfahren halten wir uns mit Mutmaßungen zurück. Die Unschuldsvermutung gilt bis das Gegenteil bewiesen ist.
Dennoch, die Unmittelbare Nähe des gefällten Baumes zu einem der beiden Windeignungsgebiete lässt nichts Gutes erahnen. Wir können nur sämtlich Beteiligten aufrufen sich an Recht und Gesetz zu halten.
Nestbäume von Greifvögeln zu fällen ist eine Straftat, abgesehen von der moralischen Fragwürdigkeit solchen Handelns.
In den Medien finden sich immer wieder vermehrt Meldungen über illegale Baumfällungen in oder in der Nähe von geplanten Windeignungsgebieten. Leider handelt sich dabei nicht um eine Ausnahmeerscheinung.
Die Bürgerinitiative – Gegenwind Mixdorf
Susanne Köhler