Landschaftsschutz gilt weiter- Danke an alle Mitstreiter

Zahlreiche Carzigerinnen und Carziger haben Widerspruch gegen eine Allgemeinverfügung des Landrates MOL eingelegt, welche den Landschaftsschutz aufheben sollte – und eine Petition gestartet. Die Schritte waren erfolgreich, wie die MOZ jetzt berichtet: Eine Prüfung hat ergeben, der Schutzstatus kann nicht aufgehoben werden.
Deshalb möchten wir uns auf diesem Wege bei allen Urhebern des Erfolgs bedanken. Wir danken den  Unterzeichnenden unserer Petition.  Unser kleiner Ort mit 70 Einwohnern hat mit über 1.000 Unterschriften viel Unterstützung erfahren. Danke. Danke auch an die Mitglieder des Gemeinderates Fichtenhöhe und Vierlinden, die über den kommunalpolitischen Weg Widerspruch eingelegt haben und danke an Frau Amtsdirektorin Roswitha Thiede, die ihn zur Geltung gebracht hat. Vielen Dank auch an die Lokalredaktion der MOZ, die den Sachverhalt medial begleitet hat. Hier nochmal die Meldung zu diesem Teilerfolg: https://www.moz.de/landkreise/maerkisch-oderland/seelow/artikel7/dg/0/1/1646589/

Zum Hintergrund:
Ob Häuslebau oder Garage, ob Swimmingpool oder Hundezwinger- wer baut hat eine Vielzahl an Vorschriften zu beachten. Darunter solche zum Thema Nachbarschaft, aber auch zu Natur- und Grundwasserschutz. Wenn aber Windkraftanlagen gebaut werden sollen, scheint plötzlich alles erlaubt. Die Nachbarn belästigen, Bäume fällen während der Vegetationsperiode, seltene Tierarten gefährden, die Landschaft zerstören, weil der Bau von Windkraftanlagen ein vom Bund privilegiertes Bauvorhaben darstellt. Das geht -selbst an solchen Stellen, an denen der Windkraft schon viel Raum gegeben wurde-  so weit, dass diejenigen, die eigentlich die Umwelt schützen müssten, Hand anlegen. So die Untere Naturschutzbehörde in Märkisch – Oderland, die im Frühjahr 2017 den Schutzstatus von vier Landschaftsschutzgebieten aufheben lassen wollte. Unterzeichnet vom Landrat, Herr Schmidt, mit der Begründung, dass mit der Allgemeinverfügung „eine weitere Verzögerung der In-Kraft-Setzung eines fortgeschriebenen sachlichen Teilregionalplanes Windenergienutzung zu verhindern“ ist.

Es wird jetzt zu klären sein, wieso die Naturschutzbehörde nicht das macht, was ihr Name verspricht. Es ist auch noch nicht dargelegt, wer jetzt den Sachverhalt geprüft und neu bewertet hat, geschweige denn, warum das nicht VOR der Allgemeinverfügung getan wurde. Und was es für Konsequenzen für die vier betroffenen Regionen hat, wer jetzt die Schilder wieder aufstellt usw.. Und was es für den 3. Entwurf des Regionalplanes Windenergienutzung allgemein und die angrenzenden Windenergieeignungsgebiete im Besonderen für Folgen hat.
Und nach wie vor sehr merkwürdig: mehrere Widerspruchsführer haben die Information gekriegt, dass ihr Widerspruch abgelehnt wurde, weil er nicht begründet war. Das stimmt nicht. Es fragen sich deshalb einige, wo ist meine Begründung verloren gegangen?
Hier nochmal die Gegenden, für welche der Landschaftsschutz gelöscht werden sollte und die damalige Verfügung des Landrates.
ALLGEMEINVERFÜGUNG des Landkreises Märkisch-Oderland zur Rechtswirksamkeit der Landschaftsschutzgebiete (LSG) „Seenkette des Platkower Mühlenfließes/Heidelandschaft Worin“, „Oderhänge Seelow – Lebus“, „Trepliner Seen, Booßener und Altzeschdorfer Mühlenfließ“ und „Odervorland Groß-Neuendorf-Lebus“

http://maerkisch-oderland.de/cms/front_content.php?client=1&lang=1&parent=833&subid=833&idcat=834&idart=4722

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