Den Müncheberger Stadtverordneten wurde am 02.08.2018 der Bebauungsplan für Windräder im Wald als Beschlussvorlage vorgelegt. Und das obwohl mehr als tausend Unterschriften gegen die Windanlagen zusammengekommen waren und der Teilplan vom Land noch nicht einmal genehmigt wurde.
Der Bebauungsplan wurde den Bürgern als DER Garant für die kommunale Mitbestimmung bei Anzahl, Höhen und Abständen der Windräder schmackhaft gemacht. Ein Abgeordneter nahm das ernst. Er forderte, im Protokoll zu erfassen, dass die Müncheberger, WENN sie denn ihren Wald für die Windräder bereitstellen, deren Höhe und Anzahl bestimmen. In die darauf einsetzende Stille hinein die Antwort der Bürgermeisterin: „Das geht ja nicht, die Anlagen müssen nach wirtschaftlichen Erwägungen errichtet werden.“ Das ist natürlich entlarvend. Und so halfen dann auch die weiteren beschwichtigenden Worte und z.T. platten Zusicherungen nicht, der Plan wurde abgelehnt von den Stadtverordneten. Berichtet wurde in der MOZ allerdings dann so:
MOZ vom 04.08.2018 Bürger bremsen Planänderung aus
https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1672953/
Und auch in anderen Gemeinden wird deutlich, dass Berechnungen zur Windhöffigkeit viel mehr Gewicht haben als der Schutz der verfassungsgemässen Rechte von Anwohnern solcher Wind“parks“. So erlebt am 21.8.18 im Frankfurter Ortsteil Boossen. Dort sollen 11 Anlagen westlich vom Ort in Höhe von 241 Metern errichtet werden. Alle Bemühungen, über den Bauplan einen Einfluss auf die Höhe der Anlagen zu nehmen erwiesen sich als vergeblich. Unter Verweis auf den Wettbewerb um die Einspeisevergütung des Bundes wird eine Höhenbegrenzung auf 200 Meter abgelehnt. Nicht wirtschaftlich. Und so konstatierte der Ortsvorsteher: „Die Beteiligung der Bewohner ändert nichts daran, dass hier ausschließlich wirtschaftliche Interessen der Investoren Beachtung finden.“ Er nannte das Einbahnstrasse im Interessenausgleich und sagte „demokratische Beteiligung wird zur Farce.“ Darüber waren dann die Investoren empört. Sie sind schließlich freiwillig auf „nur“ 241 Meter eingegangen. Sie könnten viel höher und auch näher an die Wohnbebauung, weil sie schließlich privilegiert sind… Kurz, die Boossener sollten vermutlich dankbar sein.
Es ist allerdings auch egal ob 200 oder 240 Meter Höhe: die Belastungen durch die Anlagen in der Hauptwindrichtung sind enorm. Und so formulierte eine Anwohnerin aus Peterhof: wir wollen gar keine Windräder. Sachlich und schlüssig stellte sie einen Artikel aus der MOZ vor, der belegt, dass es keinen Bedarf an weiterem Ausbau gibt und sie wies darauf hin, dass die Kosten für die Privathaushalte nicht weiter steigen dürften.
Davon leider auch kein Wort in der MOZ. Siehe https://www.moz.de/landkreise/oder-spree/frankfurt-oder/artikel9/dg/0/1/1676443/