Hallo alle zusammen,
die heutige MOZ (https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1694262/) hat informiert: ein Amt hat es gemacht. Amt Schlaubetal. Das, was BIs nicht können, was auch Privatpersonen, die „nur“ Nachbarn von WEGs sind, verwehrt ist, kann ein Amt tun: eine Normenkontrollklage anstrengen. Das kostet natürlich Geld und so gehört es zur traurigen Wahrheit, dass nur die Gemeinden eine Chance vor Gericht haben, die nicht mit dem sog. Haushaltssicherungskonzept arbeiten müssen weil die Einnahmen geringer als die Ausgaben sind. Das wissen natürlich auch die Investoren und nutzen es aus. Deshalb wünschen wir der Klage Erfolg, der sehr erfahrenen RA- Kanzlei toitoitoi und sind glücklich, dass die MOZ mal klare Worte findet.