Leser sieht Mängel im Ende 2018 beschlossenen Teilplan Windenergie

Wolfgang Rump: Teilplan Wind Grundlage für alle Entscheidungen

Seelow/Carzig (MOZ) „Nach meiner Rechtsauffassung wird der neue Teilregionalplan Wind im Falle einer gerichtlichen Überprüfung keinen Bestand haben, da er unter erheblichen Mängeln leidet“, ist Rainer Franz aus Fichtenhöhe überzeugt. Deshalb verwundere ihn die Aussage im jüngsten Landwirtschafts- und Umweltausschuss des Kreistages zum Thema Unterschutzstellungsverfahren.

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Da hat der Leser aus unserer Sicht ganz Recht. Ob das auch Ergebnis der Normenkontrollklagen (es gibt übrigens mehr als Eine davon) sein wird, bleibt abzuwarten. Das Problem ist, die Klagen haben keine aufschiebende Wirkung. Deshalb liegt es in der Verantwortung der Gemeindevertretungen, die schlimmsten Fehlentwicklungen für Mensch und Tier zu verhindern. Wie können die Gemeindevertreter das? Laut einem Vortrag von Herrn Rump auf der Einwohnerversammlung in Sachsendorf im September ´18 durch Begrenzungen in Anzahl und Höhe der Windkraftanlagen. Dafür sind Bebauungspläne nötig und der gleichfalls anwesende Landrat, Gernot Schmidt, versicherte den Anwesenden seine Unterstützung dafür.  Und die MOZ berichtete im folgenden Zeitraum zu dem Thema am 24.10.2018: „Der Landkreis will Kommunen, die besonders vom Windradbau betroffen sind, künftig stärker unterstützen. Gegebenenfalls auch mit Zuwendungen für Planungsleistungen. Landrat Gernot Schmidt (SPD) erhielt im Kreistag bei einer Probeabstimmung dafür Rückenstärkung.“

Einige Gemeinden haben schon damit begonnen, Bauleitpläne vorzubereiten. So zum Beispiel Vierlinden und Lindendorf. Weitere werden folgen. Hoffentlich auch die Gemeinde Fichtenhöhe. Dazu muss als nächstes eine Veränderungssperre auf den Weg gebracht werden. Am Donnerstag ist die nächste Gemeindevertreterversammlung, dort wird unsere BI erneut zu dem Thema vorsprechen.

 

Mit freundlichem Gruß

 

Dipl. Psych. Stefan Hellert
Sprecher der Bürgerinitiative Carzig

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