An das LBV Brandenburg:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach meiner Information müssen lt. EEG alle kennzeichnungspflichtigen Windenergieanlagen – sowohl Neubauten als auch Bestandsanlagen – ab 01.01.2025 mit einer BedarfsgerechtenNachtKennzeich
Demgegenüber habe ich in meiner Gebietskulisse keine Veränderungen in der Kennzeichnung erlebt. Von den rund 100 WEA in meinem Umkreis sind lediglich drei nachts dunkel, alle anderen glimmen rhythmisch in ihren je nach Bauart und Bauzeitpunkt geprägten Konfigurationen.
Deshalb möchte ich wissen:
Wie geht es jetzt mit der Umrüstung auf BNK weiter?
Wie und durch wen wird die Gesetzeslage jetzt durchgesetzt und kontrolliert? Wer ist die zuständige Behörde? In welchen Schritten und in welcher Höhe werden evtl. Bußgelder erhoben? Sind besagte Bußgelder geplant als Entschädigung für die anliegenden Gemeinden? Wenn nein, wem fließen sie zu und mit welchem Verwendungszweck?
Für welche Anlagen im Umkreis von 8km von meinem Wohnort wurde ein vollständiger und prüffähiger Antrag auf Zulassung einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung bei der zuständigen Landesbehörde gestellt?
Gibt es Anlagen in dieser Gebietskulisse, für welche eine Ausnahmegenehmigung die BNK- Pflicht aufhebt?
Wann kann ich als Anwohnerin mit einer gesetzeskonformen Umsetzung rechnen?
Für den Fall Ihrer Nicht- Zuständigkeit bitte ich um Weiterleitung und entsprechende Information an mich. Den Eingang meiner Anfrage möchten Sie mir bitte bestätigen.
Vielen Dank für Ihre Mühe und freundliche Grüße