Liebe Nachbarinnen, gestern waren Kerstin Tiedecken und ich auf einer Sitzung des Kreistages, um dort nochmals die Problematik der Aberkennung des Schutzstatus´ für die Landschaftsschutzgebiete anzusprechen. Ich brachte also die Frage vor, was die Verwaltung tun wolle, um den aberkannten Schutzstatus nun dauerhaft herzustellen. Und obwohl es sich lediglich um einen Beitrag im Rahmen der Einwohnerfragestunde handelte, uferte das Thema durch Beiträge der Abgeordneten aus allen Fraktionen bald derart aus, dass schließlich ein Abgeordneter auf die ja erst noch anstehende Debatte verwies. Wir haben also offenbar ein brisantes Thema aufgegriffen. Nachdem Herr Schinkel von der Verwaltung zunächst betonte, dass die Aberkennung des Schutzstatus vollkommen rechtmäßig sei, konkretisierte Herr Ganz von den Grünen, dass es in der von mir gestellten Frage um künftige Unternehmungen geht, die dazu geeignet sind, die tatsächlich vorhandenen Schutzgüter zu waren und nicht darum, die Rechtmäßigkeit zurückliegenden Verwaltungshandelns zu belegen. Herr Landrat Schmidt gab daraufhin zur Antwort, dass er für die Ingangsetzung eines neuen Ausweisungsverfahrens zunächst eine Anweisung „von oben“, also vom Land, aber insbesondere auch eine Willensbekundung der betroffenen Gemeinden brauche. Nachdem Kerstin Tiedecken nachhakte und konkret wissen wollte, ob die Verwaltung sich jetzt für die Unterschutzstellung engagieren wolle, oder nicht, betonte Herr Schmidt nochmals, dass er sich nur bewegen werde, wenn er hierfür einen konkreten Auftrag des Kreistags habe. Außerdem sei eine solche Unterschutzstellung nicht mehr rückgängig zu machen, wenn sie einmal erfolgt sei. Ob zumindest die Aufforderungen zur Unterschutzstellung seitens der Gemeinden schon erfolgt seien, konnte nicht geklärt werden. Soweit erstmal das Neueste aus dem Kreistag.
Ein herzlicher Gruß an alle NachbarInnen von Stefan Hellert