Sehr geehrte Damen und Herren,
während der 3. Entwurf des Sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ mit rd.
2500 Stellungnahmen von Privatpersonen und Verbänden konfrontiert ist, die von der
Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree zu bearbeiten sind, versuchen private
Unternehmen wie UKA und Windmüllerei GmbH, Tatsachen zu schaffen. Sie beantragen
ungeachtet festgesetzter Windeignungsgebiete Baugenehmigungen. Als stünde es heute
schon fest, dass die Interessen der Allgemeinheit wie Gesundheit und Umweltschutz
zurückstehen müssen, um unter dem Deckmantel der Energiewende privatgewerbliche
Interessen durchzusetzen. UKA jedenfalls rechnet ungeachtet der zahlreichen Proteste mit
einer Bestätigung im Frühjahr 2018 (siehe MOZ vom 09.07.2017). Woher nehmen UKA und
CO ihre Dreistigkeit?
Wer trägt die politische Verantwortung dafür, ihnen diese Dreistigkeiten durchgehen zu
lassen? Woher nehmen die Unternehmen diese Gewissheit? Wie können sie den
Ergebnissen der Bürgerbeteiligungsverfahren vorgreifen?
Auch im Amt Lebus hat man sich gegen den 3. Entwurf des Teilplanens Windenergie
ausgesprochen. Der bestehende Park im Windeignungsgebiet 19 bei Mallnow wird gerade
auf mehr Leistung getrimmt. Dort entstehen aktuell 5 zusätzliche Räder mit 160 Meter Höhe,
die noch nach alten Planungen aus 2004 errichtet werden. Sie sind weit über die Landschaft
hinaus sichtbar und verschandeln die Gegend.
Sie, die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, finden offensichtlich, dass es jetzt
reicht. Sie lehnten, teilweise entsetzt über die Pläne (siehe MOZ vom 28.4.2017) den
Entwurf mit weiteren …zig Windanlagen ab.
Wir, die BI Carzig, fordern Sie auf: Bleiben Sie dieser Haltung treu, lassen Sie sich nicht von
den Unternehmen über die Folgen für Gesundheit und Natur „informieren“. Lassen Sie sich
nicht lächerlich machen, wie es im untenstehenden MOZ- Artikel dargestellt wird. Dort heißt
es auf die Frage des Abgeordneten Frank Guderian, wie die Gemeinde von dem Vorhaben
profitieren könne:
„Projektant Jörg Brodauf verwies auf die Möglichkeit eines Infrastrukturvertrags zum
Beispiel über die Nutzung von Wegen und Straßen oder über Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen wie Baumpflanzungen.“
Man fragt sich: Wo genau liegt da der Vorteil für die Kommune? Die Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen erzeugen keinen echten Vorteil, sondern wie der Name schon erkennen
lässt, dienen sie allein dem AUSGLEICH für den massiven Eingriff in die Natur und dem
ERSATZ für Schäden die beim Bau unweigerlich entstehen, beispielsweise wenn zu schmale
Feldwege ihre Bäume und Sträucher verlieren, weil sonst die riesigen Fahrzeuge und Teile
der Windräder nicht passieren können.
Es handelt sich demnach um keinen Gewinn, sondern man zerstört etwas und muss im
Gegenzug neu pflanzen. Für die Kommune ist das allenfalls ein Nullsummenspiel und zu der
Ersatzpflanzung ist das Windradunternehmen sowieso verpflichtet, das ist kein
Entgegenkommen zugunsten der Gemeinde.
Und wie ein MOZ- Leser treffend kommentiert hat:
„Da dachten sich die Vertreter der rücksichtslosen Windrad-Mafia wohl, mit den Deppen
vom Lande können wir das machen. Aber die Wahrheit ist, das Einzige wovon eine Kommune
und ihre Menschen wirklich einen Nutzen hätten, wäre die Verhinderung der Anlagen nebst
all ihrer Belastungen und Landschaftszerstörung. Das aber fürchten die Windrad-Mafia und
ihre Marionetten in der Politik wie der Teufel das Weihwasser.“
Wer auch immer hier so drastisch formuliert, der Kern der Sache ist doch erfasst. Deshalb ist
es jetzt wichtig, zusammenzuhalten und den Begehrlichkeiten der Unternehmen und der
Landespolitik entgegenzuhalten: „Brandenburg hat genug“.
Danke für Ihr Engagement.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Hellert
BI Carzig (www.carzig.net)
Brief an die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung Lebus
Die BI Carzig hat an die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung Lebus geschrieben und fordert sie auf:
Bleiben Sie Ihrer Ablehnung gegen den 3. Entwurf zum Regionalplan Windenergie treu, lassen Sie sich nicht von den Unternehmen über die Folgen für Gesundheit und Natur „informieren“ und sorgen Sie dafür, dass die Stellungnahmen und Einwände der Bürgerinnen und Bürger im Beteiligungsverfahren ernst genommen werden.