Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung … und niemanden interessiert es?!
An das LBV Brandenburg: Sehr geehrte Damen und Herren, nach meiner Information müssen lt. EEG alle kennzeichnungspflichtigen Windenergieanlagen – sowohl Neubauten als auch Bestandsanlagen – ab 01.01.2025 mit einer BedarfsgerechtenNachtKennzeichnung (BNK) ausgerüstet sein; es sei denn, es wurde eine Ausnahme erteilt oder die BNK ist aus luftverkehrsrechtlichen Gründen unzulässig. Demgegenüber…